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Recht & Zulassung

Ist Scheibentönung legal? ABE, KBA & TÜV einfach erklärt.

Rund um die Scheibentönung gibt es viele Fragen zur Rechtslage in Deutschland. Hier erklären wir verständlich, was ABE und KBA-Zulassung bedeuten, welche Scheiben getönt werden dürfen und was bei einer Polizeikontrolle wichtig ist.

Kurz gesagt: Mit unserer LLumar-Folie sind Sie auf der sicheren Seite.

KBA-zugelassen, ABE inklusive, keine TÜV-Eintragung nötig – an Heckscheibe und hinteren Seitenscheiben in Deutschland uneingeschränkt zulässig.

Ist die Scheibentönung in Deutschland legal?

Ja, sofern KBA-zugelassene Folien an den dafür freigegebenen Scheiben angebracht werden. Erlaubt sind die Heckscheibe und die hinteren Seitenscheiben. Frontscheibe und vordere Seitenscheiben dürfen in Deutschland nicht abgedunkelt werden, da der Fahrer freie Sicht haben muss.

Was bedeutet ABE?

ABE steht für Allgemeine Betriebserlaubnis. Sie wird vom Folienhersteller in Verbindung mit dem KBA ausgestellt und bestätigt, dass die verwendete Folie für den Einsatz im Straßenverkehr zulässig ist. Sie erhalten die ABE direkt nach der Montage und müssen sie im Fahrzeug mitführen.

Was bedeutet KBA-Zulassung?

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) prüft Folien auf ihre Eignung für den Straßenverkehr. Eine KBA-Zulassung garantiert, dass die Folie technische Mindestanforderungen erfüllt, etwa hinsichtlich Sichtdurchlässigkeit und Splitterschutz. Wir verarbeiten ausschließlich KBA-zugelassene LLumar-Folien.

Muss man nach der Tönung zum TÜV?

Bei KBA-zugelassener Folie mit ABE ist in der Regel keine separate TÜV-Eintragung erforderlich. Die ABE genügt als Nachweis im Fahrzeug. Eine Eintragung wird nur notwendig, wenn andere Folien ohne ABE verwendet werden – das machen wir nicht.

Was ist mit Frontscheibe und vorderen Seitenscheiben?

Diese dürfen in Deutschland nicht abgedunkelt werden. Erlaubt ist lediglich ein schmaler Tönungsstreifen am oberen Rand der Frontscheibe (sogenannter Sonnenblendstreifen). Ansonsten muss die Sicht nach vorn und zur Seite uneingeschränkt sein.

Was passiert bei einer Polizeikontrolle?

Wenn die Polizei kontrolliert, weisen Sie die ABE vor. Damit ist die Tönung dokumentiert und legal. Bei nicht zugelassenen Folien oder unerlaubt abgedunkelten Front-/Vorderseitenscheiben drohen Bußgelder und im Extremfall der Verlust der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

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